Zur Erstellung einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes sind die folgenden Personenkreise verpflichtet:
Die Frist zur Erstellung der Feststellungserklärungen ist bereits abgelaufen. Aufträge zur Erstellung von noch nicht eingereichten Grundsteuererklärungen nehmen wir nur noch von Bestandsmandanten entgegen, wenn diese versehentlich vergessen wurden.
Wir stellen Ihnen kostenfrei ein Online-Mandantenportal zur Verfügung, worüber Sie unproblematisch Dokumente zur Verfügung stellen können. Wir sind anschließend in der Lage, diese Unterlagen effizient auszuwerten. Sie erhalten anschließend von uns eine fertige Erklärung zur Feststellung des neuen Grundsteuerwertes.
Laden Sie auch die folgenden Unterlagen in das Mandantenportal hoch:
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie eine Kommunikation über das Online-Portal nicht wünschen. In diesem Fall senden wir Ihnen einen Fragebogen per Post zusammen mit einem frankierten Rückumschlag. Senden Sie diesen Rückumschlag zusammen mit den benötigten Unterlagen und Informationen an ein Digitalisierungszentrum der DATEV eG, wo die Dokumente digitalisiert und uns automatisch in das Mandantenportal hochgeladen werden. Bitte fügen Sie diesem Briefumschlag keine Originaldokumente bei sondern ausschließlich Kopien, da uns gegenwärtig nicht bekannt ist, da diese nach dem Scan vernichtet werden.
Nach Erhalt aller Unterlagen und Informationen erhalten Sie die Feststellungserklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes. Nach Durchsicht können Sie diese bestätigen und wir werden diese anschließend an das Finanzamt senden.
Nach Erhalt des Steuerbescheides werden wir diesen auf Richtigkeit prüfen und bei Bedarf Einspruch einlegen.
Sollten Sie zu irgendeinem Zeitpunkt Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Das Honorar bemisst sich anhand des Gegenstandswertes, was dem Grundsteuerwert entspricht. Die Steuerberatervergütungsverordnung sieht hier einen Maßstab von 1/20 bis 9/20 der Tabelle A zur StBVV vor.
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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